Elternbriefe
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, können ab Montag, 22.2.2021, die Schüler*innen der 1. bis 3. Klasse entspr. der Vorgaben des Senats wieder zum Präsenzunterricht in die Schule kommen.
Die 4. bis 6. Klassen arbeiten weiterhin im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause. Die organisato- rischen Abläufe (Sprechzeiten, Videokonferenzen, Rückmeldesystem) können aufgrund der notwendigen schulischen Präsenz der Lehrer*innen und der damit verbundenen Doppelbelastung verändert sein. Ihre Kinder werden hierüber entsprechend von den Lehrkräften informiert.
Nach eingehender Beratung in der gestrigen Schul- und Mitarbeiterkonferenz und unter Abwägung des Meinungsbildes aus der Elternschaft und aller pädagogischen, gesundheitlichen, familiären und organisatorischen Gesichtspunkte werden in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 täglich 3 Unterrichtsstunden in festen halbierten Lerngruppen gemäß unseres Corona-Rot-Stufenkonzeptes, das Sie bereits kennen, stattfinden. Sie finden es angepasst auf die aktuelle Situation beigefügt. Bitte lesen Sie es genau durch.
Liebe Eltern,
nach gestriger Mitteilung des Senats findet für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 weiterhin bis einschließlich 12. Februar 2021 kein Präsenzunterricht statt und wir arbeiten mit Ihren Kindern im schulangeleiteten Lernen zu Hause. In den Winterferien findet kein Ferienhort statt.
Bitte beachten Sie: Solange keine Präsenzpflicht besteht, ergibt sich aus der Schulpflicht nicht zwangsläufig die Verpflichtung, sich in Berlin aufzuhalten. Es muss jedoch vor der Abreise ein Antrag bei der Schulleitung gestellt und verbindlich vereinbart werden, wo die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten während des Aufenthalts außerhalb Berlins zu erreichen sind. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Schülerin bzw. der Schüler die Lernangebote der Schule während der Schulschließung vereinbarungsgemäß wahrnimmt. Das bedeutet, dass eine digitale Erreichbarkeit gewährleistet werden muss. Es muss zudem gewährleistet sein, dass bei Wiederaufnahme eines verpflichtenden (auch partiellen) Präsenzbetriebes die Teilnahme gesichert ist. Die Einhaltung der Regelungen der SARS-CoV-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, z.B. Ein- oder Ausreisehindernisse oder das Bestehen einer Quarantäne, fallen in die Verantwortungssphäre der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten. Hierauf zurückzuführende Schulversäumnisse können ein unentschuldigtes Fehlen begründen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, hat der Berliner Senat seine Regelungen zur derzeitigen Unterrichtsorganisation vom 06. Januar 2021 wie folgt angepasst:
Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 findet vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 22. Januar 2021 kein Präsenzunterricht statt.
Am 19. Januar 2021 wird über die weitere Perspektive des Schulbetriebs ab dem 25. Januar 2021 unter Berücksichtigung der Infektionslage entschieden.
Eine Anmeldung zur Notbetreuung bis einschließlich 22. Januar 2021 kann bis spätestens Freitag, 15. Januar 2021, 10 Uhr, mit dem beigefügten Formular per Mail an
Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen allen ein gesegnetes, vor allem gesundes Neues Jahr und hoffen, Sie hatten eine schöne, besinnliche Weihnachtszeit in Ihren Familien.
Anders als erwartet, hat der Berliner Senat ganz aktuell die folgenden Regelungen für die Grundschulen beschlossen:
Ab 11. Januar 2021 gilt:
- Es findet weiterhin für alle Klassen das schulangeleitete Lernen zu Hause (saLzH) statt.
- Eine Notbetreuung wird angeboten.
Eine Anmeldung zur Notbetreuung ab Montag, 11.1.2021, kann bis spätestens Freitag, 8.1.2021, 10 Uhr, mit dem beigefügten Formular per Mail an