Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie bereits angekündigt, wird die verpflichtende Selbsttestung der Schüler*innen vom 19.04.2021 an ein fester Bestandteil der umfassenden Infektionsschutzmaßnahmen in den Berliner Schulen sein.

Die Schüler*innen können nur an schulischen Präsenzangeboten und an der Notbetreuung teilnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Für die Testung der Schüler*innen in der Schule ist keine Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Begründung hierfür ist, dass die Präsenzpflicht in den Schulen weiterhin aufgehoben ist. Somit können sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dafür entscheiden, nicht an der Testung teilzunehmen, sondern im Distanzunterricht zu lernen. Zudem führen die Schüler*innen die Tests in der Schule selbst durch, es findet also kein körperlicher Kontakt zum schulischen Personal während der Testung statt. Wenn Schüler*innen nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen sollen und auch kein alternatives negatives offizielles Testergebnis (Testzentren: https://test-to-go.berlin/) vorlegen können, müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dies der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch der Schüler*innen ist dann nicht möglich.

Auf diese Testsituation haben wir uns in dieser Woche intensiv vorbereitet und Sie haben zu Hause mit Ihren Kindern die Durchführung des Tests geübt. Die Selbsttestungen werden zweimal wöchentlich (Montag und Mittwoch, 1. bzw. 4. Std.) durchgeführt. Seien Sie unbesorgt, wir werden Ihr Kind ruhig und behutsam begleiten.

Das Vorgehen bei einem positiven Selbsttest sieht wie folgt aus:

  • Die Schule informiert die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes umgehend.
  • Das betroffene Kind wird behutsam in einen gesonderten Raum oder auf den Schulhof geführt und dort betreut, bis es von den Eltern abgeholt wird.
  • Sie erhalten eine Befundmitteilung.
  • Sie veranlassen bitte umgehend eine Überprüfung des positiven Testergebnisses durch einen PCR-Test in einem Testzentrum www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/testzentren_senbjf.pdf oder auch bei einem Kinder- oder Hausarzt.
  • Solange kein negatives PCR-Testergebnis vorliegt, ist Ihr Kind vom Unterricht befreit.
  • Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, kann die Schule wieder besucht werden. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss der Schule vorgelegt werden.
  • Die weiteren Personen, die sich während des Selbsttestens im Raum befunden haben, gelten nicht automatisch als Kontaktpersonen, sie nehmen am Unterricht weiterhin teil.

Wir haben bislang viele Situationen in dieser schwierigen Zeit gemeinsam geschafft. Zuversichtlich hoffen wir, dass wir nun auch diese neue Herausforderung mit Ihrer guten Unterstützung meistern werden.

Herzliche Grüße

Birgitta Wiese und Verena Schur
Schulleiterin stellv. Schulleiterin

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