Liebe Eltern,

aufgrund eines nach wie vor von Covid-19 geprägten Alltags an unseren Schulen, ist es in dieser Situation notwendig, den Handlungsspielraum im Hinblick auf Videokonferenzen auch aus dem Präsenzunterricht heraus zu öffnen. Wenngleich das Schulgesetz bezüglich Videokonferenzen und Präsenzunterricht leider bisher keine eindeutige Regelung getroffen hat, sind Schulen nach wie vor zur Erfüllung des Bildungsauftrags und der Fürsorgeaufgaben sowie der Erziehung und Förderung der Schüler*innen verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch den Schülerinnen und Schülern gegenüber, die aufgrund von Wechselunterricht oder Quarantäne-Maßnahmen zu Hause bleiben müssen. Um zusätzlich zur Möglichkeit, Lernmaterial digital zu hinterlegen und zu bearbeiten, ebenfalls die Teilhabe am Unterricht einzurichten, ist daher die Nutzung der Videokonferenz über die Lernplattform schulerzbistum.de für Klassen und Kursen ausdrücklich erlaubt. Hieraus leitet sich jedoch kein Anspruch ab.

In der Klasse Ihres Kindes kann es aufgrund der aktuellen Lage daher kommen, dass teilweise Videokonferenzen aus dem Unterricht heraus mit Kindern erfolgen werden, die aufgrund der o.g. Kriterien die Schule momentan nicht besuchen dürfen. Die jeweils unterrichtende Lehrkraft wird dabei sorgsam abwägen, welche Unterrichtsphasen sich eignen und für den Distanzunterricht zielführend sind.

Bei der Datenverarbeitung beim Einsatz der Videokonferenz werden nach wie vor die strengen Regeln des Kirchlichen Datenschutzgesetztes eingehalten. Es werden bei der Nutzung des im schulerzbistum.de integrierten Tools „Big Blue Button“ nur die erforderlichen Daten verarbeitet, die eine Erkennbarkeit des Teilnehmers notwendig machen. Die Videokonferenz ist entsprechend dem aktuellen Standard transportverschlüsselt, der Beitritt zur Konferenz ist sowohl durch die grundsätzliche Zugehörigkeit zur Institution als auch konkret durch den Moderator der Konferenz gewährleistet und zugleich geschützt. Eine Aufzeichnung der Konferenz ist seitens des Tools innerhalb der Lernplattform ausgeschlossen. Ferner gilt für die Teilnehmer*innen von Videokonferenzen die umseitig angehängte „Netiquette“, sogenannte Benimmregeln, die seit dem ersten Lockdown von unseren Schulen erarbeitet und erprobt wurden. Diese sind unbedingt zur Kenntnis zu nehmen.

Herzliche Grüße

Birgitta Wiese und Verena Schur
Schulleiterin stellv. Schulleiterin


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