Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

beigefügt finden Sie, wie bereits angekündigt, die aktuellen FAQs des Senats zur Leistungsbewertung in diesem Halbjahr mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Zur Entlastung und Stressreduktion der Schüler*innen und hinsichtlich einer unterrichtlichen Ausrichtung auf die Lerninhalte in den verbleibenden Unterrichtswochen bis zu den Sommerferien haben die Fachkonferenzen folgende Reduzierung von Klassenarbeiten festgelegt:

Deutsch, Kl. 3-6
Es wird nur die Gesamtnote auf dem Zeugnis ausgewiesen. Schriftliche Leistungen (50 % der Gesamtnote):

  • 1 Klassenarbeit (Kombi-Arbeit)
  • Ausnahme Kl. 3: 2 Klassenarbeiten (Kombi-Arbeit, Aufsatz)
  • schriftl. Kurzkontrollen, wie Grammatik-, Hörverständnis-, Lese- und Rechtschreibtests, verschiedene Diktatformen, schriftliche Teile von Präsentationen

Mathematik, Kl. 3-6
Schriftliche Leistungen (50 % der Gesamtnote)

  • 1 Klassenarbeit und 2 Tests sowie bis zu 4 Kurzkontrollen

Englisch, Kl. 5-6
Schriftliche Leistungen (40 % der Gesamtnote)

  •  1 Klassenarbeit (33 %), ergänzt durch sonstige schriftl. Leistungen 

GeWi, Kl. 5-6: 1 Klassenarbeit (30 % der Gesamtnote)

NaWi, Kl. 5-6: 1 Klassenarbeit (35 % der Gesamtnote)

In allen 3.-6. Klassen werden derzeit Lernstandserhebungen in Deutsch und Mathematik durchgeführt, um individuelle und auf die Lerngruppe bezogene Schlussfolgerungen für eine gezielte Unterstützung und Förderung zu ziehen. Diese Testauswertungen gehen nicht in die Leistungsbewertung ein.
Bei den FAQs des Senats möchten wir insbesondere auf Punkt 17 hinweisen: Bei ausgesetzter Präsenzpflicht ist die Teilnahme an Klassenarbeiten und anderen schriftlichen Lernerfolgskontrollen in der Schule freiwillig. Für Schüler*innen, die nicht daran teilnehmen, sind die Schulen nicht verpflichtet, diesen Kindern eine vergleichbare Leistungsfeststellung in anderer Form zu ermöglichen. Für diese Kinder gilt, dass der Anteil schriftlicher Leistungen an der Zeugnisnote auch bei reduzierter Zahl von Klassenarbeiten ein Viertel nicht unterschreiten darf. Sofern Schüler*innen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und keine Klassenarbeiten oder andere schriftliche Lernerfolgskontrollen erbringen, kann ggf. keine Zeugnisnote gebildet werden. Auf dem Zeugnis wird dieses Fach dann mit „o. B.“ (ohne Bewertung) ausgewiesen.

Herzliche Grüße

Birgitta Wiese und Verena Schur
Schulleiterin stellv. Schulleiterin

Download:
Elternbrief als PDF

Eltern Fragen und Antworten zur Leistungsfeststellung