Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
laut aktueller Mitteilung des Senats entfällt die Maskenpflicht ab dem 1. April in allen Schulen, es wird aber weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Auch wir schließen uns dieser Empfehlung an und bitten Sie darum, dass die Maske von allen Kindern vorerst bis zum Beginn der Osterferien innerhalb des Schulgebäudes wie bisher getragen wird.
Entsprechend der Senatsvorgabe werden bis auf Weiteres alle Schüler*innen, auch bereits Geimpfte oder Genesene, dreimalwöchentlich getestet.
Ihre Kinder gelten bis auf Weiteres außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen.
Unser schulinterner Hygieneplan gilt ab dem 1. April nicht mehr. Das bedeutet beispielsweise, dass, bis auf die Testpflicht, keine Auflagen für den Unterricht, für schulische Veranstaltungen oder Elternabende mehr bestehen. Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin die 3G-Regel.
Vorerst bleiben wir dabei, dass sich die Klassen morgens und zum Pausenende klassenweise auf dem Schulhof sammeln und von dort abgeholt werden. Die unterschiedlichen Ausgänge nach Unterrichtsschluss bleiben vorerst auch bestehen.
Die Erklärung zur Gesundheit des Kindes ist wie bisher bei Wiederkehr des Kindes nach Krankheit bitte vorzulegen.
Herzliche Grüße
Birgitta Wiese und Verena Schur